DER SCHWEIZERISCHEN CHEMISCHEN GESELLSCHAFT (SCG)
REGLEMENT
(Die personenbezogenen männlichen Bezeichnungen umfassen beide Geschlechter)
I. Name und ZweckArt. 1- Name
Die Division Medizinische Chemie (DMC) ist eine Fachgruppe der SCHWEIZERISCHEN CHEMISCHEN GESELLSCHAFT (SCG) im Sinne des Art. 11 der Statuten der SCG vom Dezember 2000.
Art. 2 - Zweck
Die DMC stellt sich zur Aufgabe:
2.1. Ein Fachforum für Medizinalchemiker zu schaffen. Dazu gehören
Vortragsveranstaltungen anlässlich von Versammlungen der SCG, die Unterstützung und Organisation von Symposien, Seminarien, Diskussionsrunden und Weiterbildungskursen. Diese sollen sowohl Medizinalchemikern als auch Spezialisten anderer Disziplinen Gelegenheit zum Austausch von Ideen, fachlichen Informationen und Resultaten bieten.
2.2. Die Pflege fachlicher Beziehungen unter den Medizinalchemikern und mit Fachkollegen angrenzender Disziplinen.
2.3. Die Vertretung der in der Schweiz tätigen Medizinalchemiker in internationalen Fachorganisationen.
II. Mitgliedschaft
Art. 3 - Erwerb der Mitgliedschaft
3.1. Als Mitglieder der Division Medizinische Chemie (DMC) können Personen und Firmen aufgenommen werden, die auf dem Gebiet der Medizinischen Chemie tätig oder daran interessiert sind. Firmen üben ihr Mitgliedschaftsrecht in der Person eines bevollmächtigten Delegierten aus.
3.2.Voraussetzung für die Aufnahme in die DMC ist die Mitgliedschaft in der SCG und die Einreichung des Beitrittsgesuches an den Vorstand der DMC, der über die Aufnahme beschliesst. Der Vorstand kann die Aufnahme neuer Mitglieder ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Art. 4 - Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder der DMC geniessen das aktive und passive Wahlrecht in ihrer Division.
Art. 5 - Austritt und Ausschluss von Mitgliedern
Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod, bei Firmen durch Austritt, Ausschluss oder deren Auflösung. Austrittserklärungen sind dem Vorstand spätestens drei Monate vor Jahresende schriftlich mitzuteilen.
Ein Ausschluss aus der DMC wird durch den Vorstand der DMC beschlossen und kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Gegen den Ausschluss steht dem Betroffenen die Möglichkeit des Rekurses an die nächste Mitgliederversammlung offen. Nach dem Ausscheiden aus der DMC besteht die Mitgliedschaft bei der SCG weiter. Ein Austritt aus der SCG hat den automatisches der SCG hat den automatischen Austritt aus der DMC zur Folge.
III. Organisation
Art. 6 - Organe
Die Organe der DMC sind:
die Mitgliederversammlung der Division,
der Vorstand der Division.
Art. 7 - Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung der Division findet alljährlich während der Herbstversammlung der SCG statt. Die Tagesordnung und das Programm der wissenschaftlichen Beiträge werden rechtzeitig in CHIMIA publiziert. Zur Behandlung dringender Angelegenheiten kann der Vorstand oder ein Zehntel der Mitglieder eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einberufen. In die Kompetenz der Mitgliederversammlung fallen folgende Geschäfte:
Genehmigung des Jahresberichtes;
Decharge-Erteilung an den Vorstand;
Art. 8 - Vorstand
8.1. Der Vorstand der Division wird alle drei Jahre gewählt; entweder durch Akklamation von der Mitgliederversammlung der DMC, durch offene oder geheime Abstimmung während der Generalversammlung oder durch schriftliche, geheime Abstimmung innerhalb eines Monats nach der Generalversammlung. Amtsantritt ist der 1. Januar des darauffolgenden Jahres. Kandidaten können vom abtretenden Vorstand oder von jedem anderen Mitglied der Sektion nominiert werden. Geheime Abstimmungen und schriftliche Abstimmungen nach der Generalversammlung können vom Vorsitzenden angeordnet werden, z. B. wenn zusätzliche Kandidaten vorgeschlagen werden und weniger als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind.
8.2. Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
dem Divisionsleiter,
dem stellvertretenden Divisionsleiter,
dem Sekretär,
dem Kassier,
dem Webmaster,
dem ehemaligen Divisionsleiter ("past chairman")
und 2 bis 4 Beisitzern.
Den Vorstandsmitgliedern obliegen im Einzelnen folgende Zuständigkeiten:
Divisionsleiter
Zielsetzung und Planung der Divisions-Aktivitäten in Zusammenarbeit mit dem VS;
Stellvertretender DivisionsleiterErnennung von Divisions-Vertretern nach innen und aussen;
Koordination mit anderen Divisionen der SCG und Drittveranstaltern;
Erstellen des Divisions-Budgets und der Jahresrechnung, in Zusammenarbeit mit dem Kassier;
Vorbereitung und Abwicklung der Divisions-Veranstaltungen, zusammen mit den durchführenden Organen;
Planung und Durchführung der Frühjahrs- und Herbstversammlungen, zusammen mit den anderen Divisions-Leitern;
Organisation des Gesellschaft-Programmes im Rahmen der ILMAC-Messe, zusammen mit dem Delegierten der ILMAC und den Ressorts der SCG;
Information des Geschäftsführers der SCG über die Divisions-Tätigkeit;
Teilnahme an Sitzung
Teilnahme an Sitzungen der Divisions-Leiter, unter Einbezug des Präsidenten und der GL der SCG, so oft es die Geschäfte erfordern, in der Regel zweimal jährlich.
Vertretung des Divisionsleiters bei allen seinen Tätigkeiten und Funktionen.
SekretärStrategie und längerfristige Planung der Divisionsveranstaltungen.
Einberufung der Vorstandssitzungen mindesten einmal pro Jahr und Erstellen der Traktandenliste nach Rücksprache mit dem Divisionsleiter;
KassierProtokollführung;
Verteilung der Protokolle an alle Vorstandsmitglieder und an den Geschäftsführer der SCG;
Orientierung aller Vorstandsmitglieder über Stand und Fortschritt bestimmter Projekte und Aktivitäten (Organisation von Tagungen, Symposien).
Führung des Archivs der DMC und Ablage der Originaldokumente.
Ordnungsgemässe Abwicklung aller finanzieller Transaktionen und Führung eines Kassabuches (gegebenenfalls in elektronischer Form);
WebmasterErstellung des Jahresbudgets und der Jahresrechnung zu Handes des Quästors der SCG;
Uebernahme des Jahresabschlusses und des Zinsausweises von den Verantwortlichen des "Swiss Course on Medicinal Chemistry".
Periodische Information der Vorstandsmiglieder über den Stand der Finanzen oder auf Anfrage.
Implementation der "web page" der DMC als attraktives Informationsinstrument für Medizinalchemiker;
Ehemaliger Divisionsleiter ("Past Chairman")Verantwortlichkeit für deren Aktualität, Funktionstüchtigkeit und Richtigkeit;
Erstellung einer Kopie der gesamten "web page" der DMC auf Diskette mindestens einmal pro Jahr vor Jahresende für das Archiv der DMC.
Jahresende für das Archiv der DMC.Koordination der Informationen mit dem Webmaster der SCG;
Erstellung von Verbindugen ("links") zu anderen medizinalchemischen Gesellschaften und zu anderen "web pages" medizinalchemischer Inhalte;
Periodische Information der Vorstandsmiglieder über Änderungen und Neuheiten.
Berater der Vorstandsmitglieder während einer weiteren Amtsperiode.
2 bis 4 BeisitzerBleibt im Vorstand und scheided nacht 3 Jahren aus dem Vorstand aus.
Uebernahme besonderer Aufgaben (wie Vertretung der DMC im Preiskomitee der SCG, im Ressort Strategie und Aussenbeziehungen) oder Vertretung einer Universität oder eines privaten Forschungsinstituts.
Der Divisionsleiter kann höchstens für zwei aufeinanderfolgende Amtsperioden gewählt werden.Der Vorstand der Division konstituiert sich, mit Ausnahme der Wahl des Vorsitzenden, selbst.
8.3. Die Sitzungen des Divisionsvorstandes werden auf Antrag des Vorsitzenden einberufen. Eine solche hat auch auf Begehren dreier Vorstandsmitglieder zu erfolgen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfachem Mehr. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Divisionsleiter.
8.4. Der Vorstand der Division erledigt alle Geschäfte, die nicht ausdrücklich der Mitglieder-Versammlung vorbehalten sind.
Dies sind im wesentlichen:
die Vorbereitung der geschäftlichen Tagesordnung und des wissenschaftlichen Programms der Mitglieder-Versammlung sowie deren Einberufung;
8.5. Der Divisionsleiter, der stellvertretende Divisionsleiter (im Falle der Abwesenheit des Vorsitzenden), der Sekretär und der Kassier zeichnen im Namen der Sektion.die Pflege der Beziehungen mit anderen wissenschaftlichen Gesellschaften;
die Vertretung der DMC nach aussen, in Abstimmung mit der SCG, C nach aussen, in Abstimmung mit der SCG, insbesondere in internationalen Organisationen;
die Bildung von wissenschaftlichen und Organisationskommissionen für die Durchführung von Symposien und Diskussionsrunden;
die Ermächtigung anderer Personen zur Vertretung der Division bei bestimmten Anlässen.
Antrag auf Reglementsänderungen zu Handen des Vorstandes der SCG.
IV. Finanzen
9.1. Der Kassier der DMC ist gegenüber dem Quästor der SCG für die ordnungsgemässe Abrechnung verantwortlich.
9.2. Die Auslagen der DMC werden gedeckt durch:
jährliche Zuschüsse der SCG,
9.3. Für die Verbindlichkeiten der Division haftet die SCG nur mit Ihrem Vermögen. Jede persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder der DMC ist ausgeschlossen.Unterstützung oder Entschädigung durch Institutionen oder Organisatoren (z. B. KGF, Ilmac) für die Durchführung von Tagungen, Symposien und Ausstellungen.
Überschüsse aus Tagungen und Kongressen der DMC,
freiwillige Zuwendungen.
V. Schlussbestimmungen
Das Reglement kann durch die Mitgliederversammlung der Division auf Antrag des Vorstandes revidiert werden. Anträge zur Änderung der Reglementes können auch von mindestens 20 Mitgliedern schriftlich beim Vorsitzenden der DMC eingereicht werden. Beschlüsse bedürfen einer Mehrheit von 2/3 der teilnehmenden Stimmberechtigten. Die Beschlussfassung kann offen oder geheim während der Generalversammlung erfolgen oder in einer schriftlichen, mlung erfolgen oder in einer schriftlichen, geheimen Abstimmung innerhalb eines Monats nach der Generalversammlung. Der Vorsitzende entscheidet nach Absprache mit den anwesenden Vorstandsmitglieder über den Abstimmungsmodus. Eine geheime Abstimmung muss zwingend durchgeführt werden, wenn ein Zehntel der Anwesenden, aber mindestens 5 Mitglieder, dies verlangen. Das durch die Mitgliederversammlung revidierte Reglement der DMC wird nach Genehmigung durch den Vorstand der SCG auf der Web Page der DMC veröffentlicht.
Genehmigt vom Vorstand der NSCG an der Vorstandssitzung vom 2. Februar 2001.